Die richtige Planung von Sprinkleranlagen schützt Menschenleben
Brandschutztechnische und versorgungstechnische Anlagen unterliegen den gesetzlichen Normen und Pflichten der VKF-Brandschutznorm sowie den VKF-Brandschutzrichtlinien. Die oberste Priorität gilt dem Menschenleben, welches im Gefahrenfall geschützt werden muss. In diesem Zusammenhang wird bereits beim Gebäudeneubau der hohen Qualitätssicherung beim Brandschutz genüge geleistet. Sowohl Baustoffe, Bauteile als auch Anlagen unterliegen diesen Normen, wozu ebenfalls die Ausführung und Planung von Sprinkleranlagen gehört.
Die Konzeption und Planung von Sprinkleranlagen nach der Brandschutzrichtlinie
Mit dem Einsatz moderner Technik gelingt es, eine hohe Produktivität und gesteigerte Qualität durch einen Mehrwert an Kosten- und Terminsicherheit zu gewährleisten. Im Geltungsbereich der Brandschutzrichtlinie werden die allgemeinen Anforderungen für die Planung von Sprinkleranlagen verklausuliert, die je nach Personenbelegung und Nutzung von Gebäuden, Anlagen oder Brandabschnitten mit einem ausreichend dimensionierten Brandschutz ausgestattet werden müssen. Im Mittelpunkt hier steht die Feuerfestigkeit von Tragwerken, brandabschnittsbildenden Wänden sowie Decken. Die Anforderungen, welche an eine Sprinkleranlage gestellt werden, sind demnach hoch und müssen dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen. Dies gewährleisten Ihnen die BÖSCH Sanitäringenieure aus Dietikon.
Planung von Sprinkleranlagen nach privater, gewerblicher oder industrieller Nutzung
Bei der Planung von Sprinkleranlagen ist es zunächst notwendig, die Gebäudesubstanz sowie deren Nutzung näher zu spezifizieren. Dabei werden die Bauten sowohl nach Personenbelegung als auch nach privaten, gewerblichen oder industriellen Gebrauch unterschieden. Die Brandschutzbehörde kann die Installation einer Sprinkleranlage forcieren, wenn die Brandschutzabstände der Tragwerke und die damit zusammenhängenden zulässigen Brandabschnittsgrössen überschritten werden, die Aktivierungsgefahr eines Brandes sehr hoch ist, ein Umgang mit gefährlichen Stoffen stattfindet oder die Brandbelastung im Extremfall überhandnimmt. In diesem Zusammenhang gelten für einige Büro-, Gewerbe- und Industriebauten gesonderte Brandschutzregeln. Für Verkaufsräume gilt z. B., dass die Lager- und Betriebsräume mit einer Sprinkleranlage ausgestattet werden müssen. Gleiches gilt für Parkhäuser, die privat oder gewerblich genutzt werden. Besondere Gebäude wie z. B. Hochhäuser, Hochregallager oder Messehallen, sind ebenfalls mit einer Sprinkleranlage zu bestücken.
Anforderungen, welche die Planung von Sprinkleranlagen benötigen
Die Anforderungen, welche eine Brandschutzanlage zu erfüllen hat, fliessen bereits bei der Planung von Sprinkleranlagen mit ein. Diese sollten im Brandfall alarmieren, selbsttätig Löschwasser an alle relevanten Räumen zuführen sowie den Brand löschen oder unter Kontrolle halten bis die Feuerwehr eintrifft. Ein entscheidendes Kriterium, um dies zu erreichen, ist die richtige Wahl und Anordnung der Sprinklerdüsen. Diese richten sich im Idealfall nach der Raumgeometrie und Grösse. Eine gesonderte Regelung betrifft Lagerräume, bei denen Brandgefahr durch Verpackungen und deren Stapelhöhe besteht. Hier muss die Sprinkleranlage als Vollschutz ausgelegt werden. Neben einer eigenen Kontrollstation ist jede Brandschutzanlage ebenfalls kennzeichnungspflichtig.
Der Schutzumfang im Mittelpunkt, bei der Planung von Sprinkleranlagen
Es werden zwei Arten von Sprinkleranlagen voneinander unterschieden: Sprinkleranlagen für den Teilschutz und Anlagen zum Vollschutz. Während der Teilschutz mindestens einen Brandabschnitt erfasst, gewährleistet der Vollschutz den Brandschutz im gesamten Gebäude. Eventuelle Ausnahmen gelten nur, wenn es sich um einen feuerwiderstandsfähigen und abgetrennten Raum handelt. Des Weiteren müssen in den Sprinklerschutz Überdachungen und Anbauten mit einbezogen werden, sobald diese zusätzlich als Lager genutzt werden. Für alle weiteren Fragen zum Thema Sprinkleranlage stehen Ihnen die BÖSCH Sanitäringenieure jederzeit gerne zur Verfügung.
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